Die Riester Rente ist nicht nur etwas für Familien und Personen mit geringem Einkommen, sondern bietet auch Gutverdienern eine lukrative Möglichkeit, um Steuern zu sparen!
Mit der Rentenreform 2001, welche eine Rentenkürzung der gesetzlichen Rente um drei Prozentpunkte mit sich zog, wurde gleichzeitig die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente beschlossen. Die "Riester Rente".
Die Einführung erfolgte 2002. Bis Anfang 2005 führte sie mehr ein Schattendasein. Dies begründete sich dadurch, dass die Riester Rente im Vergleich zu einer alten (steuerfreien) Rentenversicherung nicht deutlich rentabler war.
Zum 1.1.2005 wurde das Alterseinkünftegesetz eingeführt. Gleichzeitig wurden die bisherigen steuerfreien Erträge aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen zu 50% steuerpflichtig. Dies führte zu einer deutlichen Verschiebung der optimalen Kundenprodukte.
Mittlerweile steht bei jedem Arbeitnehmer die betriebliche Altersvorsorge und die Riester Rente auf den ersten beiden Plätzen.
Die Riester Rente setzt voraus, dass man 3% (2007) beziehungsweise ab 2008 4% seines Bruttovorjahreseinkommen selber anspart. Von diesen Betrag können noch die Zulagen für den Versicherungsnehmer, seiner nicht berufstätigen Ehefrau und Kinder abgezogen werden.
Die Zulagen für das Jahr 2007 betragen 114 € je Erwachsener und 138 € für jedes Kind. Ab 2008 steigt bei der Riester Rente die Förderung auf 154 € (Erwachsene) und 185 € je Kind. Die Bundesregierung hat aktuell beschlossen, für alle Kinder die ab 2008 auf die Welt kommen statt 185 € sogar 300 € im Jahr an Förderung zu bezahlen.
Die Zulage je Kind werden solange bezahlt, bis der Anspruch auf Kindergeld erlischt.
Beispielrechnung:
Familie Muster hat zwei Kinder. Herr Muster verdient 30.000 €. Frau Muster ist Hausfrau:
30.000 € x 3% = 900 € - 114 € - 114 € - 138 € - 138 € = 396 €
Das heißt wenn Familie Muster 396 € investiert erhält sie 504 € vom Staat geschenkt. Das entspricht einem Zuschuss von 127%.
Aber auch für Personen mit einer hohen Steuerbelastung ist die Riester Rente sehr interessant. Die Beiträge für die Riester Rente sind zu 100% von der Steuer abzugsfähig. Dafür wurde ein neuer Freibetrag geschaffen. Von den Steuervorteilen werden die gutgeschriebenen Zulagen abgezogen.
Beispiel:
Herr Muster (ledig), mit hohem Einkommen investiert 1000 € in die Riester Rente. Der Steuervorteil beträgt in diesem Beispiel 500 €. Herr Muster bekommt als lediger Mann 114 € von der Zulagenstelle auf seinen Riester Vertrag gutgeschrieben. Im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleich bekommt Herr Muster seinen Steuervorteil von 500 € abzüglich seiner Zulage von 114 € vom Finanzamt ausbezahlt.
Nutzen Sie jetzt noch die Möglichkeit, sich die kompletten Zuschüsse zur Riester Rente für das ganze Jahr zu sichern.

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